Heinrich-Joerg-Stiftung

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BetreuerIn * 07.12.00

Allgemeine Informationen  |   Information about Scholarships from the Dr.-Heinrich-Jörg-Stiftung


Ausschreibung von Stipendien für die Jahre 2004 und 2005

Die Dr.-Heinrich-Jörg-Stiftung schreibt hiermit Stipendien aus, welche von den StipendiatInnen in den Kalenderjahren 2004 und 2005 aufgebraucht werden können. Es steht eine Gesamtsumme von bis zu € 6.000,-- zur Vergabe bereit. Zweck der Stiftung ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.

Die Stipendien werden zu folgenden Zwecken vergeben:
  1. An UniversitätslehrerInnen gemäß § 19 (2) Z. 1 UOG 1993, die einem Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz angehören, zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder für Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland, sofern diese im Rahmen der forschungsbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
  2. An auswärtige WissenschafterInnen zur Finanzierung von Gastaufenthalten an Instituten der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für gemeinsame Forschungsvorhaben mit an der Naturwissenschaftlichen Fakultät tätigen UniversitätslehrerInnen.
  3. An UniversitätslehrerInnen und an Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz zur Förderung der Verfassung und Veröffentlichung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten.
Anträge auf Zuerkennung von Stipendien aus der Stiftung können von BewerberInnen selbst oder anderen der Naturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden UniversitätslehrerInnen gestellt werden. Im Falle von Gastaufenthalten auswärtiger WissenschafterInnen sind die Anträge von UniversitätslehrerInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu stellen. Die Qualifikation muss im Falle von UniversitätslehrerInnen und auswärtigen WissenschafterInnen durch Beibringung entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis etc.) und im Falle von Studierenden durch einen überdurchschnittlich guten Studienerfolg sowie mindestens ein Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin erwiesen werden. Die Ansuchen müssen eine detaillierte Darstellung des zur Förderung beantragten Projektes sowie eine Kostenaufstellung enthalten. Antragstellende haben zu erklären, dass sie von dritter Seite keine Mittel zur Deckung jener Aufwendungen erhalten werden, die durch das Stipendium gedeckt werden sollen. Die Stipendien können nicht zum Entgelt für eigene Arbeitsleistung der AntragstellerInnen verwendet werden.

Vollständige Anträge sind bis spätestens 31.1.2004 an den Vorsitzenden des Stiftungsausschusses (als hardcopy und zugleich per email-attachment als Word-Datei) einzureichen.

Der Vorsitzende des Stiftungsausschusses:
Univ.-Prof. Dr. Günter Schulter
Institut für Psychologie
Universitätsplatz 2/III, 8010 Graz
Telefon/Fax: 0316/380-5114 /-9808
E-Mail: guenter.schulter@uni-graz.at