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Praktika und Praxis

Hinweise zum Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis:

A. Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten Praxis gem. § 16 Abs. 2 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (freies Wahlfach)

B. Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis gem. § 17 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (Pflicht-Praxis)

C. Auslandspraxis

Vor Praktikumsantritt:
Ansuchen um Praxis durch die/den Studierende/n (Seite 1)
Unterschrift  der Betreuerin/des Betreuers vom Institut (Seite 1)
Genehmigung durch die/den Vorsitzende/n der Curricula-Kommission bzw. Studiendekin/Studiendekan (Seite 2)
Kenntnisnahmen durch die/den Studiendekan/in (GEWI,NAWI,SOWI,THEOL.,URBI) (Seite 2)

Vor Praktikumsende:
Bestätigung über die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung (Seite 3)
Bei Auslandspraxis (Seite 4)

Nach Praktikumsende:
Anerkennung durch die/den Studiendekan/in (Seite 5)

Der Antrag muss unbedingt vor Absolvierung des Praktikums bzw. der Praxis gestellt und im Dekanat eingereicht werden.

Formular zum Download

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