| Hinweise zum Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis: A. Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten Praxis gem. § 16 Abs. 2 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (freies Wahlfach) B. Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis gem. § 17 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (Pflicht-Praxis) C. Auslandspraxis Vor Praktikumsantritt: Ansuchen um Praxis durch die/den Studierende/n (Seite 1) Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers vom Institut (Seite 1) Genehmigung durch die/den Vorsitzende/n der Curricula-Kommission bzw. Studiendekin/Studiendekan (Seite 2) Kenntnisnahmen durch die/den Studiendekan/in (GEWI,NAWI,SOWI,THEOL.,URBI) (Seite 2) Vor Praktikumsende: Bestätigung über die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung (Seite 3) Bei Auslandspraxis (Seite 4) Nach Praktikumsende: Anerkennung durch die/den Studiendekan/in (Seite 5) Der Antrag muss unbedingt vor Absolvierung des Praktikums bzw. der Praxis gestellt und im Dekanat eingereicht werden. Formular zum Download |



