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Fristen

Fristen für Studienabschlüsse:

Der Bearbeitungszeitraum für die Protokollblätter beträgt am Institut ca. 4 Wochen! Daher rechtzeitig einreichen!

Es besteht keine Garantie, dass Protokollblätter  der Bachelorstudien, die zwischen dem 15. Juli und 15. September

eingereicht werden, rechtzeitig bearbeitet werden können um sich dann für die weiterführenden Master-Kurse anmelden zu können.

Weitere wichtige Fristen!

Die Anmeldung zur Masterprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin im URBI-Prüfungsamt vorzunehmen.

Zu diesem Zeitpunkt muss die Masterarbeit bereits approbiert und folgende gem. Curriculum festgelegten Voraussetzungen überprüft sein:

  • Plagiatsprüfung (bei programmtechnischen Problemen kann diese 1 – 2 Tage dauern)
  • Erfassung der Abschlussarbeit durch den Studierenden über den Button „Abschlussarbeiten“ auf der Visitenkarte des Studierenden (sinnvollerweise gleichzeitig mit Plagiatsprüfung). Die Leitung der Universität Graz macht es den AutorInnen zur Pflicht, diese Daten vor dem Antreten zur abschließenden Prüfung in UNIGRAZonline einzutragen.
  • Bescheidanerkennung: Zuerkennung der gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfrist von 2 Monaten für die Cuko’s bei Anrechnungen

 

Wir weisen darauf hin, dass Studierende von der Prüfung abgemeldet werden, sofern 2 Wochen vor dem Termin das Gutachten im Prüfungsamt nicht vorliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie im URBI-Prüfungsamt.

Kontaktperson: Birgit Michelitsch, 0316/380-8019
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