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Projektleiter: o.Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Pichler Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Mag. Dr. Sascha Ferz Die Mediation im öffentlichen Bereich als innovatives Instrument zur Konfliktbehandlung, sozusagen als "cooling down"-Mechanismus, findet zunehmend Beachtung, auch wenn ihr derzeit in Österreich der entscheidende Durchbruch noch nicht gelungen scheint. Jedoch lässt sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt an der Charakteristik und den erzielten Ergebnissen der abgeschlossenen Verfahren ablesen, dass hier ein Instrument mit Potenzial zum Einsatz kommt. Dieses gilt es nun vor dem Hintergrund der Ambitionen des Gesetzgebers - man denke nur an das UVP-G 2000 -, der den verstärkten Einsatz von lösungsorientierten, konsensualen Entscheidungsfindungsmechanismen fördert, zu sichern. Hiefür sind Überlegungen anzustellen, die klarlegen, welchen Platz diese Verfahren und vor allem ihre Ergebnisse in der geltenden österreichischen Rechtsordnung einnehmen, wo de lege lata ihre rechtlichen Schranken sind und was zu unternehmen ist, um ein vorhersehbares Maß an Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Während sich beispielsweise zur Scheidungsmediation oder auch zum außergerichtlichen Tatausgleich bereits wissenschaftliche Untersuchungen ausmachen lassen, sind weiterführende Literaturhinweise zum Einsatz von alternativen Konfliktbehandlungsmechanismen im öffentlich-rechtlichen Bereich insbesondere in Österreich nur vereinzelt auffindbar. Eine geschlossene rechtsdogmatische und rechtspolitische Studie fehlt völlig. Ziel Ziel dieses Projektes ist es, unter Hinzuziehung empirischer Erkenntnisse (semistrukturierte Tiefeninterviews; stark strukturierte Befragungen mittels Fragebogen), erzielt aus bereits zum Abschluss gebrachten Mediationsverfahren, die Unterschiede zu den herkömmlichen Verfahrensarten darzustellen, Nutzen und Aufwand dieses Instruments herauszufiltern und den Umgang der behördlichen Entscheidungsträger mit den im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarungen abzuklären. Es gilt zu hinterfragen, welche Möglichkeiten die österreichische Rechtsordnung (Legalitätsprinzip versus Privatautonomie) vorsieht, um die erzielten Verhandlungsergebnisse in das politisch-administrative Entscheidungssystem miteinzubinden. Weiters sind Überlegungen zum Rechtsschutz der Vereinbarungsparteien sowie am Mediationsverfahren nicht beteiligter Dritter anzustellen und allenfalls notwendige legistische Schritte anzuregen. Fachtagung In der ersten Projektphase fand eine international und interdisziplinär besetzte Fachtagung zum Zweck der Standortorientierung statt. Dieser sollte helfen, möglichst rasch einen vollstänigen, vernetzten Überblick über die sich für dieses Vorhaben stellenden Fragen zu erreichen. Für diese Veranstaltung am 13. und 14. März 2003 konnten Vortragende aus den Bereichen Wissenschaft, Verwaltung und Mediatorenpraxis gewonnen werden.
Zur Nachmittagseinheit am 13. März 2003 (15.30 bis 19.15 Uhr) waren alle an der Mediation im öffentlichen Bereich Interessierten eingeladen. Tagungsort war das Sitzungszimmer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Graz, RESOWI-Zentrum, Bauteil A, 2. Stock, Universitätsstraße 15, 8010 Graz. Das Bei Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an Dr. Sascha Ferz, Tel: 0316/380-3293 oder Email: sascha.ferz@uni-graz.at. |
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