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Aufgaben

 

 Die Aufgaben des Senats (§ 25  UG)

1.

Erlassung und Änderung der Satzung;
 

2.

Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten;
stimmt der
Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
 

3.

Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten;
stimmt der
Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
 

4.

Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats
(§ 21 Abs. 6 Z 1, Abs. 6a und Abs. 7);
 

5.

Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin oder des Rektors innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage durch den Universitätsrat und Erstellung eines Dreiervorschlags an den Universitätsrat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors unter Berücksichtigung des Vorschlages der Findungskommission innerhalb von längstens vier Wochen ab Vorlage des Vorschlages;
 

6.

Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren
(Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
 

7.

Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von  Vizerektorinnen und Vizerektoren;
 

8.

Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
 

9.

Mitwirkung an Berufungsverfahren;
 

10.

Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§§ 56 und 57);
 

11.

Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
 

12.

Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten;
 

13.

Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden;
 

14.

Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis (Abs. 7 und 8);
 

15.

Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
 

16.

Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
 

17.

Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
 

18.

Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
 

19.

Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission;
 

20.

Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission

 

21.

 

Nominierung eines Mitglieds für den Vermittlungsbeirat

 

22.

 

Erstellung eines Vorschlags für die Mitglieder der Ethikkommission

 

 

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