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1. |
Erlassung und Änderung der Satzung;
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2. |
Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des
Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten;
stimmt der
Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an
den Universitätsrat weiterzuleiten;
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3. |
Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des
Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten;
stimmt der
Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch
an den Universitätsrat weiterzuleiten;
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4. |
Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern
des Universitätsrats
(§ 21 Abs. 6 Z 1, Abs. 6a und Abs. 7);
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5. |
Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin oder
des Rektors innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage durch den
Universitätsrat und Erstellung eines Dreiervorschlags an den
Universitätsrat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors unter
Berücksichtigung des Vorschlages der Findungskommission
innerhalb von längstens vier Wochen ab Vorlage des Vorschlages;
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6. |
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors
bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren
(Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
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7. |
Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des
Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von
Vizerektorinnen und Vizerektoren;
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8. |
Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
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9. |
Mitwirkung an Berufungsverfahren;
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10. |
Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und
Lehrgänge (§§ 56 und 57);
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11. |
Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die
Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
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12. |
Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten;
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13. |
Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der
Studienbeiträge durch die Studierenden;
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14. |
Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne
Entscheidungsbefugnis (Abs. 7 und 8);
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15. |
Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
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16. |
Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der
entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
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17. |
Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu
den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
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18. |
Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
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19. |
Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für
die Schiedskommission;
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20. |
Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission |
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21. |
Nominierung eines Mitglieds für den Vermittlungsbeirat |
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22. |
Erstellung eines Vorschlags für die Mitglieder der
Ethikkommission |