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O. Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger erhielt
1993 die Lehrbefugnis für das Fach Bürgerliches Recht und lehrt seit 1.10.1996
als ordentliche Universtitätsprofessorin am Institut für Zivilrecht,
Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz. Sie hatte
eine Reihe von Gastprofessuren an ausländischen Universitäten inne (WS 1995/96,
WS 2002/03, WS 2003/04 und WS 2008/09: Law School der Rutgers-University,
Camden, New Jersey, USA; WS 2001/02: Asia-Europe-Institute der University of
Malaya, Kuala Lumpur, Malaysia; SS 2004, SS 2006: Università degli Studi di
Foggia, Italien). Von 2000 bis 2003 war sie Vorsitzende des Fakultätskollegiums
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Sie ist seit
Dezember 2000 Mitglied des Senats der Universität Graz und wurde am 3.11.2003
zur Vorsitzenden des Senats der Universität Graz gewählt. Sie hat diese
Funktion seitdem nach mehrmaliger Wiederwahl ohne Unterbrechung inne. Seit
Oktober 2009 leitet sie überdies das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und
Internationales Privatrecht der Universität Graz.
In ihrer wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt
sie sich vor allem mit Fragen des Haftungsrechts, Sachenrechts sowie
Familienrechts. Ihr besonderes Interesse gilt dem Umwelthaftungsrecht sowie der
Haftung für die Verwendung moderner Technologien (Atomhaftung, Haftung für das
gentechnische Risiko). Sie war in diesem Bereich in verschiedene legistische
Projekte der österreichischen Bundesregierung bzw. des Parlamentes und der EU
eingebunden und entfaltet dazu im In- und Ausland auch eine rege
Vortragstätigkeit.
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