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Senatsvorsitzende
O. Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger

O. Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger erhielt 1993 die Lehrbefugnis für das Fach Bürgerliches Recht und lehrt seit 1.10.1996 als ordentliche Universtitätsprofessorin am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz. Sie hatte eine Reihe von Gastprofessuren an ausländischen Universitäten inne (WS 1995/96, WS 2002/03, WS 2003/04 und WS 2008/09: Law School der Rutgers-University, Camden, New Jersey, USA; WS 2001/02: Asia-Europe-Institute der University of Malaya, Kuala Lumpur, Malaysia; SS 2004, SS 2006: Università degli Studi di Foggia, Italien). Von 2000 bis 2003 war sie Vorsitzende des Fakultätskollegiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Sie ist seit Dezember 2000 Mitglied des Senats der Universität Graz und wurde am 3.11.2003 zur Vorsitzenden des Senats der Universität Graz gewählt. Sie hat diese Funktion seitdem nach mehrmaliger Wiederwahl ohne Unterbrechung inne. Seit Oktober 2009 leitet sie überdies das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz. 

In ihrer wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt sie sich vor allem mit Fragen des Haftungsrechts, Sachenrechts sowie Familienrechts. Ihr besonderes Interesse gilt dem Umwelthaftungsrecht sowie der Haftung für die Verwendung moderner Technologien (Atomhaftung, Haftung für das gentechnische Risiko). Sie war in diesem Bereich in verschiedene legistische Projekte der österreichischen Bundesregierung bzw. des Parlamentes und der EU eingebunden und entfaltet dazu im In- und Ausland auch eine rege Vortragstätigkeit.

 

 
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