INSTITUT FÜR VÖLKERRECHT UND INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN     Text Karl-Franzens-Universitaet logo uni graz
    Aktuelles     Mitarbeiter/innen    Forschung    Lehre    Prüfungsinfos   Erasmus    Links   Uni Graz    Home       English
header grafik

PRÄSENTATION

Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Universitätsstrasse 15, A4, A-8010 Graz, 
Tel. 0316 380 3410, 3418,Fax 0316 380 9455
Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

> Sprechstunden der MitarbeiterInnen

Leitbild

Das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen versteht sich als Exzellenzinstitut, das in Lehre und Forschung sowie durch Aktivitäten für das soziale Umfeld der Universität das Völkerrecht und das Recht der internationalen Organisationen auf hohem Niveau bearbeitet. Im Rahmen der Lehre wird versucht, der raschen Entwicklung des Völkerrechts durch Behandlung aktueller Themen Rechnung zu tragen und innovative Formen der Lehre zu entwickeln, die auf Partizipation und Austausch mit den Studierenden basieren. Im Bereich der Forschung bemüht sich das Institut im Rahmen seiner Forschungsschwerpunkte um internationale Exzellenz. Dabei ist es für Doktoranden aus dem Ausland offen und nimmt an mehreren internationalen Forschungsnetzwerken teil. Durch internationale Kooperationen und Kontakte werden vielfältige Beziehungen entwickelt. In enger Kooperation mit dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) nimmt das Institut an europäischen Forschungsprojekten teil und unterstützt Veranstaltungen zu aktuellen völkerrechtlichen und europarechtlichen Themen für eine breitere Öffentlichkeit. Das Institut beteiligt sich auch an der universitären Selbstverwaltung und leistet Beiträge im Rahmen von TEMPUS-Projekten und internationalen Kooperationsprogrammen wie Erasmus mit einem Schwerpunkt auf Südosteuropa.

Forschung

Die InstitutsmitarbeiterInnen forschen und publizieren zu grundlegenden Fragen des Völker- und Europarechts insbesondere zu den Themenbereichen Recht internationaler Organisationen, Völkerrechtsquellen, regionaler und universeller Menschenrechts- und Minderheitenschutz, Demokratieförderung, Selbstbestimmungsrecht, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaftsvölkerrecht, Umweltvölkerrecht, Völkerstrafrecht, ius ad bellum, ius in bello, ius post bellum‚ ‚menschliche Sicherheit’, Recht auf Bildung, Terrorismusbekämpfung, Asyl-, Flüchtlings- und Migrationsrecht, die Rolle der Zivilgesellschaft im Völkerrecht und zu Völkerrechtsfragen in Südosteuropa, im Nahen und Mittleren Osten und im afrikanischen Kontext. Weiters werden völkerrechtsrelevante Fragen der internationalen Beziehungen, des innerstaatlichen Rechts, der internationalen Sicherheitsarchitektur, der Informationsgesellschaft und der Außenbeziehungen der EU behandelt.

Das Institut führt regelmäßig Forschungsprojekte durch (viele davon multi-disziplinär und in Kooperation mit Partnern) die vom FWF, der Nationalbank, aus Mitteln des 6. und 7. EU-Rahmenprogramms und durch andere Stellen gefördert werden. Abgeschlossene, laufende und geplante Forschungsprojekte befass(t)en sich beispielsweise mit der Realisierung eines Rechts auf Entwicklung als Basis für Demokratieförderung; dem regional-afrikanischen Menschenrechtssystem; der rechtlichen Regulierung des Internet, der EG im Streitbelegungsverfahren der WTO; der Rolle der Multi-Stakeholderbeteiligung für die Implementierung menschenrechtlicher Ansätze in einer vernetzten Welt; der Bedeutung des Konzepts der menschlichen Sicherheit für das Recht des bewaffneten Konflikts; dem ‚standard-setting’ internationaler Menschenrechtsorgane; dem Einfluss von transnationalen terroristischen und kriminellen Organisationen auf den Friedenskonsolidierungsprozess am Balkan; und die Erarbeitung eines Rechtsinformationssystems (‚legal tools’) für den Internationalen Strafgerichtshof.

Lehre, Praktika, Berufsvorbereitung

Das Institut bietet Lehrveranstaltungen zum allgemeinen und besonderen Völkerrecht in allen drei Studienabschnitten an, viele davon in englischer Sprache . Innovative und lernerzentrierte Lehr- und Lernmethoden sind dem Institut ein Anliegen. Die ‚Grazer Refugee Law Clinic’ verbindet Theorie und Praxis ebenso wie die National Model United Nations Conference, und die Teilnahme an der Telders International Law Moot Court Competition vermittelt Einsichten in die Tätigkeit des Internationalen Gerichtshofs. In den beiden letztgenannten Programmen wurden Grazer Studierende in der Vergangenheit bereits für ihre Leistungen ausgezeichnet. Ein menschenrechtlicher ‚Debate Club’, der schon auf internationalen Kongressen als innovativer Lehransatz  besonders gewürdigt wurde, aktiviert die Sensibilität für menschenrechtlichen Fragestellungen. Die Ringvorlesungen ‚Global Studies’,  Menschenrechte verstehen’ und ‚Einführung in die Menschenrechtsbildung’, die vom Institut (mit)veranstaltet werden, richten sich an Hörer aller Fakultäten. Diese Lehrveranstaltungen zeigen das Interesse des Instituts an didaktischen Methodenfragen der Lehre, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Die Kombinationslehrveranstaltungen (Völkerrecht-Europarecht-Verfassungsrecht und Internationale Strafjustiz) erweitern das Lehrveranstaltungsprogramm. Institutsmitglieder lehren darüber hinaus regelmäßig an in- und ausländischen Institutionen und in Programmen, z.B. an der Diplomatischen Akademie Wien, im European Master’s Degree on Human Rights and Democratisation (Venedig) und im European Regional Master in Democracy and Human Rights in South-East Europe (Sarajewo); in beiden Programmen ist die Universität Graz durch das Institut als Partner vertreten. Diplomarbeiten werden von Univ.-Prof. Wolfgang Benedek und Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker zu Fragestellungen des Völkerrechts, des Rechts internationaler Organisationen und Europarechts vergeben.

Das Institut ist interessiert, Studierende für international-rechtliche Berufsbilder zu motivieren und fördert gute Studierende, die entsprechende Leistungen - insbesondere gute Diplomarbeiten oder Dissertationen - vorweisen können. Das Institut verfügt über vielfältige Kontakte zur Praxis und erhält laufend Anfragen aus den öffentlichen und privaten Bereichen auf nationaler und internationaler Ebene betreffend guter AbsolventInnen. Es unterstützt Studierende auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen, z.B. bei den Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation, beim Jugoslawientribunal und beim Internationalen Strafgerichtshof sowie im NGO-Bereich. Auch as Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte bietet immer wieder Praktikumsplätze an. 

Völkerrechtliche Praxis

Das Institut steht in engem Kontakt mit der österreichischen Völkerrechtspraxis, insbesondere dem Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für internationale und europäische Angelegenheiten. Institutsmitglieder sind regelmäßig mit Fragen der Völkerrechtspraxis und damit mit der Weiterentwicklung des Völkerrechts konfrontiert; Erfahrungen, die wiederum in Forschung und Lehre einfließen. Beispiele sind die Teilnahme am EU-China Menschenrechtsdialog, am Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) 2005 und in UN-Organen, ICANN (der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) und dem Internet Governance Forum (IGF) der Vereinten Nationen. Institutsmitglieder nehmen seit vielen Jahren an den Sitzungen des Beirates für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Steiermark teil, sind als OSZE-Wahlbeobachter tätig und Mitglieder in internationalen Expertengremien. So ist etwa Ass.-Prof.DDr. Renate Kicker Vizepräsidentin des Europäischen Komitees zur Verhütung der Folter und Univ.-Prof. Wolfgang Benedek Mitglied des Menschenrechtsbeirates beim Innenministerium, Präsident  des Media Appeals Board der Independent Media Commission im Kosovo, Vorsitzender von World University Service (WUS) Austria und Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz.

Wissenschaftliche Kooperationen und GastforscherInnen

Das Institut steht in engem Kontakt zu den anderen österreichischen Völkerrechtsinstituten (etwa über den jährlich stattfindenden Österreichischen Völkerrechtstag) und pflegt Beziehungen mit einer Vielzahl in- und ausländischer Lehr- und Forschungseinrichtungen. Dazu zählen in Österreich etwa die Diplomatische Akademie, das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining, das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte in Wien und das Menschenrechtsinstitut in Salzburg. Mit der Abteilung für Internationale Beziehungen der sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Laibach/Ljubljana verbindet das Institut eine mittlerweile 25jährige Partnerschaft. Das Institut ist auch an TEMPUS-Projekten über die Reform des Curriculums der Rechtsfakultät der Universität Prishtina und zur Qualitätssicherung an den Universitäten in Bosnien-Herzegowina beteiligt.

Das Institut ist an mehreren internationalen Netzwerken beteiligt, wie zum Beispiel Humanitarian Net, im Rahmen dessen auch ein EDEN (European Doctorat Enchancement)-Programm durchgeführt wird , welches mit Intensivprogrammen für die Doktoranden einhergeht. Das Institut kooperiert mit verschiedenen Partnern im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung sowie der Migrationsforschung.

Im Rahmen von Lehr- und Forschungsaufenthalten und fellowships standen oder stehen Institutsmitglieder in engem Kontakt etwa mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völker­recht in Heidelberg, der New York University, der London School of Economics, der Humboldt-Universität Berlin und der Rutgers University. Als Mitglieder in wissenschaftlichen Vereinigungen - wie etwa der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, der American Society of International Law, der European Society of International Law, der International Law Assocation, der European Community Studies Association, und dem Academic Council on the United Nations System und der Association Internationale de Droit Pénal – sind sie in internationale Netzwerke eingebunden.

Das Institut beherbergt regelmäßig ForschInnen, StipendiatInnen und DissertantInnen, insbesondere aus Südosteuropa und afrikanischen Ländern. Mehrere angehende ‚masterini’ des Venediger European Master’s Degree on Human Rights and Democratisation verbringen jeweils das Sommersemester am Institut um, betreut von Institutsmitgliedern, ihre Masterarbeit zu verfassen.

Der Verein der Förderer und FreundInnen des Instituts für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Graz unterstützt Aktivitäten des Instituts für Völkerrecht und internationale Beziehungen, die von diesem zusätzlich zum regulären Lehr- und Forschungsbetrieb angeboten werden, wie Gastvorträgen, round-tables und Tagungen sowie die Durchführung von Exkursionen. Interessierten Studenten/innen und Alumni steht die Aufnahme als ordentliche Vereinsmitglieder jederzeit offen (Kontakt: Univ.-Prof. Kirsten Schmalenbach; Dr. Christian Pippan).

Die Österreichische Liga für die Vereinten Nationen, Landessektion Steiermark versteht sich als die Ständige Vertretung der Vereinten Nationen in Graz. Der von Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker als Vorsitzende und Mag. Matthias C. Kettemann als Generalsekretär geleitete Zweigverein der schon 1945 gegründeten Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Steirerinnen und Steirer auf lokaler und regionaler Ebene mit den Ideen und Idealen, den Einrichtungen und Aktivitäten der Organisation der Vereinten Nationen bekannt und vertraut zu machen. Die steirische Liga will das Interesse für zwischenstaatliche Beziehungen wecken, sowie das Verständnis für die aktuellen Vorgänge in der Außen- und Weltwirtschaftspolitik fördern. Daher tritt die Liga für die Gleichberechtigung der Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein. Mit Veranstaltungen, Informationsschreiben, blogs und einem newsletter strebt die Liga die Annäherung, Versöhnung und fortschreitende Festigung gegenseitigen Vertrauens als Vorbedingungen für das friedliche Zusammensein und für die nachhaltige Entwicklung zwischen den Völkern an. 2008 initiierte die steirische Liga eine mehrteilige Diskussionsreihe zur Rolle der UNO im Leben der Steirerinnen und Steirer. Mehr Informationen: www.uni-graz.at/liga, liga@uni-graz.at.

Das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC), geleitet von Univ.-Prof. Wolfgang Benedek und Ass.-Prof. Renate Kicker, führt Trainings- und Aus­­bil­­dungsprogramme in den Bereichen Men­­schen­­­rech­­te, De­mo­kra­­tie und Rechtsstaatlichkeit in Österreich und anderen Ländern durch­­­­. Ein be­sonderer Arbeitsschwerpunkt des ETC liegt in der Erarbeitung und Durch­füh­rung zielgruppenspezifischer Aus- und Weiterbil­dungs­­pro­gram­me in diesen Bereichen. Durch Vortrags­­­reihen und Ver­­­anstal­tungen kann darüber hinaus auch eine brei­tere Öffent­lichkeit für menschen­recht­liche Themen sen­si­bi­lisiert wer­den. Ein geographischer Schwerpunkt der Tätigkeit ist Südosteuropa, ein inhaltlicher Schwerpunkt das Konzept der ‚menschlichen Sicherheit’. Dazu tritt die Er­­stel­lung, Samm­­­lung und Dokumentation einschlägiger Lehrmateria­lien, Bera­tungs­tä­tig­keit in Koo­pe­­ration mit lo­ka­len Partnern, die Schaffung eines Pools in- und aus­ländischer Exper­ten in den Be­reichen Men­­schen­rechte, De­mokratie und Rechts­staatlichkeit, die Ein­be­ziehung junger Aka­de­mi­kerInnen - insbesondere aus Südosteuropa - in Form von Prak­tika und die Vernetzung und Koo­pe­ra­tion mit ein­­schlägigen Institu­tio­nen im In- und Aus­land, v.a. mit univer­si­tä­ren Men­schen­rechts­zen­tren in Südosteuropa. Durch die Teilnahme an internationalen For­schungs­pro­­jek­ten und die Durchführung eigener Pro­jek­te wird, aufbauend auf die an der Universität Graz vor­han­de­ne Exper­­tise und bestehende in­ter­na­tio­na­len Kon­tak­te, Grund­­la­gen­for­schung be­trieben.

Das ETC unterstützt auch den Men­schen­­rechts­beirat im Innen­ministe­rium. Es koordiniert ein Netz­werk uni­ver­si­tä­rer Men­schen­rechts­zentren in Südosteuropa und die Akti­vi­tä­ten im Rahmen des Pro­jekts ‚Graz, erste euro­­päische Men­schen­rechts­stadt’ und fungiert als Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz. Das Zentrum hat eine Koo­pe­ra­tions­­ver­einbarung mit der Uni­­ver­si­tät Graz und wird von der Stadt Graz, dem Land Steier­­mark, Bundesministerien sowie in­ter­na­tio­nalen Gebern unterstützt. Gleich­zeitig wird durch die Teilnahme an internationalen For­schungs­pro­­jek­ten und eigenen Pro­jek­ten auch die nötige Grund­­la­gen­for­schung be­trieben, wo­bei auf die an der Universität Graz vor­han­de­ne Exper­­tise und bestehende in­ter­na­tio­na­len Kon­tak­te auf­­ge­baut werden kann. Weitere Informationen: www.etc-graz.at, office@etc-graz.at.

World University Service (WUS) Austria wurde von Mitgliedern des Instituts für Völkerrecht und In­ter­­na­tio­na­­le Beziehungen im Jahr 1983 als österreichischer Zweigverein von WUS International ge­grün­det. Seit­her haben das Institut und seine Mitglieder sich aktiv an Projekten, etwa in El Salvador, Süd­afri­ka, Uganda und Indien, zugunsten des Rechts auf Bildung be­tei­ligt und dabei auch inter­na­tio­nal viele Kontakte aufgebaut. Die von Univ.Prof. Wolfgang Benedek geleitete Organisation hat sich seit den kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien zu einer Hilfsorganisation für die Bildungs­kooperation mit Südosteuropa entwickelt. Seit 1994 wur­den um­fangreiche Kooperationsprojekte insbesondere mit Bosnien-Her­ze­go­wina, Serbien und Mon­­te­­negro, Kosovo, Mazedonien etc. durchgeführt, die mit der Ein­rich­tung von Büros in Sara­je­wo, Podgorica, Belgrad und Prishtina verbunden waren. Eine enge Koo­pe­ration besteht auch hin­sicht­lich von Tempus-Projekten, deren finanzielle, teil­­weise auch inhaltliche, Seite von WUS Austria für die Universität Graz durchgeführt wird. Der­­zeit laufen ein sogenanntes ‚Brain Gain’-Programm, ein ‚Course Development’-Programm, ein ‚Centre of Excellence’-Programm, ein akademisches Informationsnetzwerk für Südosteuropa, die jährliche ‚Balkan Case Challenge’ mit der Schlussveranstaltung in Wien und mehrere andere Projekte. Mit der Un­ter­stützung der Ost­zusammenarbeit des Öster­reichischen Außen- und Bildungs­ministeriums konn­­ten auch Innovations- und Kom­pe­tenz­zentren in Sarajewo (ACCESS) und Banja Luka (EXIT) auf­gebaut werden. Mehr Informationen: www.wus-austria.org, office@wus-austria.org.SCHE

Dokumentation

Das Institut beherbergt, als Depositarbibliothek der Vereinten Nationen, ein Dokumentationszentrum mit Dokumenten des Sicherheitsrates, der Generalversammlung, des Menschenrechtsrates etc, und ein Dokumentationszentrum der Welthandelsorganisation (WTO), das alle offiziellen Publikationen der WTO sowie die Panelberichte u.a. enthält.

Tätigkeitsberichte

In jährlichen Tätigkeitsberichten informiert das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen über die Aktivitäten und Publikationen seiner MitarbeiterInnen.

 

ERASMUS PROGRAMM

Siehe dazu auch die INFORMATIONEN DES DEKANATES
Das Institut für Völkerrecht und internationale Beziehungen beteiligt sich am ERASMUS-PROGRAMM der Europäischen Union (Schwerpunkt: internationales und öffentliches Recht):

ERASMUS-Koordination am Institut
:

Elisabeth HOFFBERGER, Tel.0316/380 3413, Dienstag, 12.00 - 14.00 Uhr

Email: elisabeth.hoffberger(at)uni-graz.at

I. STUDIENPLÄTZE

gibt es z.B. an folgenden Universitäten:

  • Universiteit Gent (Belgien)
  • Aarhus Universitet (Dänemark)
  • University of Lapland, Rovaniemi (Finnland)
  • Université de Bretagne Occidentale, Brest (Frankreich)
  • Aristoteleio Panepistimio Thessaloniki (Griechenland)
  • Università degli Studi di Catania (Italien)
  • Università degli Studi di Foggia (Italien)
  • Università degli Studi di Genova (Italien)
  • Università degli Studi di Milano-Bicocca (Italien)
  • Università degli Studi di Padova ‘Il Bo‘ (Italien)
  • Università degli Studi di Parma (Italien)
  • Università degli Studi di Siena (Italien)
  • Università degli Studi di Udine (Italien)
  • Universiteit Utrecht (Niederlande)
  • University of Örebro (Schweden)
 

II. BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Zuerkennung eines ERASMUS-Studienplatzes wird vom Nachweis der Erfüllung folgender Kriterien abhängig gemacht:

  • Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.
  • Positive Absolvierung des ersten Studienabschnitts sowie idealerweise  zweier Kernfächer des zweiten Studienabschnitts.
  • Kenntnis der Sprache des Gastlandes. In bestimmten Fällen (für Aarhus, Athen, Bergen, Den Haag, Gent, Örebro, Rovaniemi, Thessaloniki und Utrecht) genügt auch der Nachweis sehr guter Englischkenntnisse.
  • Ein insgesamt guter bisheriger Studienerfolg, ein bereits fortgeschrittenes Studium, Engagement im Völkerrecht und/oder Auslandserfahrungen sind bei der Bewerbung hilfreich und werden bei mehreren Bewerbungen um einen Studienplatz als zusätzliche Entscheidungskriterien herangezogen.
  • Bei Plätzen, für die ein zehnmonatiger Aufenthalt vorgesehen ist, werden Bewerbungen für ein ganzes Studienjahr bevorzugt. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. An der Universität in Brest können aus studienorganisatorischen Gründen aber jedenfalls nur Bewerbungen für das ganze Studienjahr oder für das Wintersemester berücksichtigt werden. 
  • Die Plätze an der Universität in Gent können nur an Studierende vergeben werden, die entweder (a) über sehr gute Niederländischkenntnisse verfügen oder (b) sich bis zum Antritt des ERASMUS-Aufenthalts im dritten Studienabschnitt befinden und über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, da dort für englischsprachige ERASMUS-Studierende nur Master-Kurse angeboten werden.

III. ABLAUF DER BEWERBUNG

  •     Siehe oben!

IV. ART UND INHALT DER BEWERBUNG

Bewerberinnen und Bewerber um einen ERASMUS-Studienplatz richten bitte ein Schreiben an Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek, Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, das im Büro für Internationale Beziehungen abzugeben ist und aus dem Folgendes hervorgeht:

  1. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  2. Begründung und Motivation für die Bewerbung;
  3. der gewünschte Studienplatz: hier sollten idealerweise drei verschiedene Universitäten gereiht werden;
  4. die Dauer des Aufenthalts: als Anreisetermine gelten allgemein die Monate Oktober bzw. Feb­ruar, sofern der Aufenthalt fünf bzw. sechs Monate dauert und die Gastuniversität keinen ande­ren Anreisezeitpunkt empfiehlt; beträgt die Aufenthaltsdauer neun bzw. zehn Monate, so gilt all­gemein der Oktober als Anreisemonat;
  5. das Arbeitsvorhaben in groben Umrissen: soweit möglich, Angabe der Prüfungen, die an der Gast­universität abgelegt, sowie der Vorlesungen, die besucht werden sollen; auch die Arbeit an einer Diplomarbeit oder Dissertation ist möglich.

Dem Schreiben sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. kurzer Lebenslauf;
  2. Studienerfolgsnachweis und Angabe der bis zur  gewünschten Ab­reise noch bestehenden Prüfungsvorhaben;
  3. Kopie des Ersten  Diplomprüfungszeugnisses;
  4. sofern vorhanden, jene Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen über Auslandspraktika, Kursbestätigungen usw.), aus denen die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse hervorgehen.

Eine Zurückziehung der Bewerbung ist innerhalb der Bewerbungsfrist jederzeit durch formlose Benachrichtigung möglich. Die Nichtinanspruchnahme eines bereits zuerkannten Studienplatzes ohne zwingende Gründe ist hingegen unerwünscht. Erfolgt die Absage erst wenige Wochen vor Beginn des geplanten Studienaufenthalts, so ist die Bewerberin oder der Bewerber für künftige Antragsrunden jedenfalls gesperrt.

V. WEITERE INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN

Weitere Informationen  erhalten Sie auch auf der Homepage des BIB bzw. bei Frau Mag. Karin Schwach im Büro für Internationale Beziehungen: E­Mail karin.schwach(at)uni-graz.at, Telefon +43 316 380-2212
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Informationen auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen: www.uni-graz.at/bib.

praesentation.html#Top



footer bild
UNIGRAZonline   AKTUELL   SITEMAP   SUCHE   ENGLISH   UNI GRAZ         Webmaster  / 19. 01. 2012