PRÄSENTATION
- Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
- Universitätsstrasse 15, A4, A-8010 Graz,
- Tel. 0316 380 3410, 3418,Fax 0316 380 9455
- Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag 9.00 -
13.00 Uhr
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Sprechstunden der MitarbeiterInnen
Leitbild
Das Institut für
Völkerrecht und Internationale Beziehungen versteht sich als
Exzellenzinstitut,
das in Lehre und Forschung sowie durch Aktivitäten für das soziale
Umfeld der
Universität das Völkerrecht und das Recht der internationalen
Organisationen
auf hohem Niveau bearbeitet. Im Rahmen der Lehre wird versucht, der
raschen
Entwicklung des Völkerrechts durch Behandlung aktueller Themen Rechnung
zu
tragen und innovative Formen der Lehre zu entwickeln, die auf
Partizipation und
Austausch mit den Studierenden basieren. Im Bereich der Forschung
bemüht sich
das Institut im Rahmen seiner Forschungsschwerpunkte um internationale
Exzellenz. Dabei ist es für Doktoranden aus dem Ausland offen und nimmt
an
mehreren internationalen Forschungsnetzwerken teil. Durch
internationale
Kooperationen und Kontakte werden vielfältige Beziehungen entwickelt.
In enger
Kooperation mit dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für
Menschenrechte und Demokratie (ETC) nimmt das Institut an europäischen
Forschungsprojekten teil und unterstützt Veranstaltungen zu aktuellen
völkerrechtlichen und europarechtlichen Themen für eine breitere
Öffentlichkeit. Das Institut beteiligt sich auch an der universitären
Selbstverwaltung und leistet Beiträge im Rahmen von TEMPUS-Projekten
und
internationalen Kooperationsprogrammen wie Erasmus mit einem
Schwerpunkt auf
Südosteuropa.

Forschung
Die
InstitutsmitarbeiterInnen forschen und publizieren zu grundlegenden
Fragen des
Völker- und Europarechts insbesondere zu den Themenbereichen Recht
internationaler Organisationen, Völkerrechtsquellen, regionaler und
universeller Menschenrechts- und Minderheitenschutz,
Demokratieförderung,
Selbstbestimmungsrecht, Entwicklungszusammenarbeit,
Wirtschaftsvölkerrecht,
Umweltvölkerrecht, Völkerstrafrecht, ius
ad bellum, ius in bello, ius post
bellum‚ ‚menschliche
Sicherheit’, Recht auf Bildung, Terrorismusbekämpfung, Asyl-,
Flüchtlings- und
Migrationsrecht, die Rolle der Zivilgesellschaft im Völkerrecht und zu
Völkerrechtsfragen in Südosteuropa, im Nahen und Mittleren Osten und im
afrikanischen Kontext. Weiters werden völkerrechtsrelevante Fragen der
internationalen Beziehungen, des innerstaatlichen Rechts, der
internationalen
Sicherheitsarchitektur, der Informationsgesellschaft und der
Außenbeziehungen
der EU behandelt.
Das
Institut
führt regelmäßig Forschungsprojekte durch (viele davon
multi-disziplinär und in
Kooperation mit Partnern) die vom FWF, der Nationalbank, aus Mitteln
des 6. und
7. EU-Rahmenprogramms und durch andere Stellen gefördert werden.
Abgeschlossene, laufende und geplante Forschungsprojekte befass(t)en
sich
beispielsweise mit der Realisierung eines Rechts auf Entwicklung als
Basis für
Demokratieförderung; dem regional-afrikanischen Menschenrechtssystem;
der
rechtlichen Regulierung des Internet, der EG im
Streitbelegungsverfahren der
WTO; der Rolle der Multi-Stakeholderbeteiligung für die Implementierung
menschenrechtlicher Ansätze in einer vernetzten Welt; der Bedeutung des
Konzepts der menschlichen Sicherheit für das Recht des bewaffneten
Konflikts;
dem ‚standard-setting’ internationaler Menschenrechtsorgane; dem
Einfluss von
transnationalen terroristischen und kriminellen Organisationen auf den
Friedenskonsolidierungsprozess am Balkan; und die Erarbeitung eines
Rechtsinformationssystems (‚legal tools’) für den Internationalen
Strafgerichtshof.

Lehre, Praktika,
Berufsvorbereitung
Das Institut
bietet Lehrveranstaltungen zum allgemeinen und besonderen Völkerrecht
in allen
drei Studienabschnitten an, viele davon in englischer Sprache .
Innovative und
lernerzentrierte Lehr- und Lernmethoden sind dem Institut ein Anliegen.
Die ‚Grazer
Refugee Law Clinic’ verbindet Theorie und Praxis ebenso wie die National Model United Nations Conference,
und
die Teilnahme an der Telders International Law Moot Court
Competition
vermittelt Einsichten in die Tätigkeit des
Internationalen Gerichtshofs. In den beiden letztgenannten Programmen
wurden
Grazer Studierende in der Vergangenheit bereits für ihre Leistungen
ausgezeichnet. Ein menschenrechtlicher
‚Debate Club’, der schon auf internationalen Kongressen als
innovativer
Lehransatz besonders gewürdigt wurde,
aktiviert die Sensibilität für menschenrechtlichen Fragestellungen. Die
Ringvorlesungen ‚Global
Studies’, ‚Menschenrechte
verstehen’ und ‚Einführung in die Menschenrechtsbildung’, die vom
Institut
(mit)veranstaltet werden, richten sich an Hörer aller Fakultäten. Diese
Lehrveranstaltungen zeigen das Interesse des Instituts an didaktischen
Methodenfragen der Lehre, insbesondere im Bereich der Menschenrechte.
Die
Kombinationslehrveranstaltungen
(Völkerrecht-Europarecht-Verfassungsrecht und
Internationale Strafjustiz) erweitern das Lehrveranstaltungsprogramm.
Institutsmitglieder lehren darüber hinaus regelmäßig an in- und
ausländischen
Institutionen und in Programmen, z.B. an der Diplomatischen
Akademie Wien, im European
Master’s Degree on Human Rights and Democratisation (Venedig) und
im European Regional Master in Democracy and
Human Rights in South-East Europe (Sarajewo);
in beiden Programmen ist die Universität Graz durch das Institut als
Partner
vertreten. Diplomarbeiten werden von Univ.-Prof. Wolfgang Benedek und
Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker zu Fragestellungen des
Völkerrechts, des Rechts internationaler Organisationen und
Europarechts
vergeben.
Das Institut ist
interessiert, Studierende für international-rechtliche Berufsbilder zu
motivieren und fördert gute Studierende, die entsprechende Leistungen -
insbesondere gute Diplomarbeiten oder Dissertationen - vorweisen
können. Das
Institut verfügt über vielfältige Kontakte zur Praxis und erhält
laufend
Anfragen aus den öffentlichen und privaten Bereichen auf nationaler und
internationaler
Ebene betreffend guter AbsolventInnen. Es unterstützt Studierende auch
bei der
Suche nach Praktikumsplätzen, z.B. bei den Vereinten Nationen, der
Welthandelsorganisation, beim Jugoslawientribunal und beim
Internationalen
Strafgerichtshof sowie im NGO-Bereich. Auch as Europäische
Trainings- und Forschungszentrum für
Menschenrechte bietet
immer wieder Praktikumsplätze an.

Völkerrechtliche
Praxis
Das
Institut
steht in engem Kontakt mit der österreichischen Völkerrechtspraxis,
insbesondere dem Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums
für internationale und europäische Angelegenheiten.
Institutsmitglieder
sind regelmäßig mit Fragen der Völkerrechtspraxis und damit mit der
Weiterentwicklung des Völkerrechts konfrontiert; Erfahrungen, die
wiederum in
Forschung und Lehre einfließen. Beispiele sind die Teilnahme am
EU-China
Menschenrechtsdialog, am Weltgipfel über die Informationsgesellschaft
(WSIS) 2005
und in UN-Organen, ICANN (der Internet Corporation for Assigned Names
and
Numbers) und dem Internet Governance
Forum (IGF) der Vereinten
Nationen. Institutsmitglieder nehmen seit vielen Jahren an den
Sitzungen des
Beirates für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Steiermark teil,
sind als
OSZE-Wahlbeobachter tätig und Mitglieder in internationalen
Expertengremien. So
ist etwa Ass.-Prof.DDr. Renate Kicker Vizepräsidentin des Europäischen Komitees zur
Verhütung
der Folter und Univ.-Prof. Wolfgang Benedek Mitglied des Menschenrechtsbeirates
beim
Innenministerium, Präsident des
Media Appeals Board der Independent
Media
Commission im Kosovo, Vorsitzender von World University Service
(WUS)
Austria und Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz.

Wissenschaftliche
Kooperationen und GastforscherInnen
Das Institut
steht in engem Kontakt zu den anderen österreichischen
Völkerrechtsinstituten
(etwa über den jährlich stattfindenden Österreichischen
Völkerrechtstag) und
pflegt Beziehungen mit einer Vielzahl in- und ausländischer Lehr- und
Forschungseinrichtungen. Dazu zählen in Österreich etwa die
Diplomatische
Akademie, das Österreichische Studienzentrum für Frieden und
Konfliktlösung in
Stadtschlaining, das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte in
Wien und
das Menschenrechtsinstitut in Salzburg. Mit der Abteilung für
Internationale
Beziehungen der sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Laibach/Ljubljana verbindet das Institut eine mittlerweile 25jährige
Partnerschaft. Das Institut ist auch an TEMPUS-Projekten über die
Reform des
Curriculums der Rechtsfakultät der Universität Prishtina und zur
Qualitätssicherung an den Universitäten in Bosnien-Herzegowina
beteiligt.
Das
Institut ist
an mehreren internationalen Netzwerken beteiligt, wie zum Beispiel Humanitarian Net, im
Rahmen
dessen auch ein EDEN (European Doctorat Enchancement)-Programm
durchgeführt
wird , welches mit Intensivprogrammen für die Doktoranden einhergeht.
Das
Institut kooperiert mit verschiedenen Partnern im Bereich der Friedens-
und
Konfliktforschung sowie der Migrationsforschung.
Im
Rahmen von
Lehr- und Forschungsaufenthalten und fellowships standen oder stehen
Institutsmitglieder in engem Kontakt etwa mit dem Max-Planck-Institut
für
ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, der
New York
University, der London School of Economics, der Humboldt-Universität
Berlin und
der Rutgers University. Als Mitglieder
in wissenschaftlichen Vereinigungen - wie etwa der Deutschen
Gesellschaft für
Völkerrecht, der American Society of International Law, der European
Society of
International Law, der International Law Assocation, der European
Community
Studies Association, und dem Academic Council on the United Nations
System und
der Association Internationale de Droit Pénal – sind sie in
internationale Netzwerke eingebunden.
Das
Institut
beherbergt regelmäßig ForschInnen, StipendiatInnen und DissertantInnen,
insbesondere aus Südosteuropa und afrikanischen Ländern. Mehrere
angehende
‚masterini’ des Venediger European
Master’s Degree on Human Rights and Democratisation verbringen
jeweils das
Sommersemester am Institut um, betreut von Institutsmitgliedern, ihre
Masterarbeit zu verfassen.
Der Verein der Förderer und FreundInnen
des Instituts
für Völkerrecht und
Internationale
Beziehungen an der Universität Graz
unterstützt Aktivitäten des Instituts für Völkerrecht
und internationale
Beziehungen, die
von diesem zusätzlich zum regulären Lehr- und Forschungsbetrieb
angeboten
werden, wie Gastvorträgen, round-tables und Tagungen sowie die
Durchführung von
Exkursionen. Interessierten Studenten/innen und Alumni steht die
Aufnahme als
ordentliche Vereinsmitglieder jederzeit offen (Kontakt: Univ.-Prof. Kirsten Schmalenbach;
Dr. Christian Pippan).
Die Österreichische
Liga für die Vereinten
Nationen, Landessektion Steiermark versteht
sich als die Ständige Vertretung der Vereinten Nationen in
Graz. Der von Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker als Vorsitzende und Mag.
Matthias
C. Kettemann als Generalsekretär geleitete Zweigverein der schon 1945
gegründeten
Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen hat es sich zur
Aufgabe
gemacht, die Steirerinnen und Steirer auf lokaler und regionaler Ebene
mit den
Ideen und Idealen, den Einrichtungen und Aktivitäten der Organisation
der
Vereinten Nationen bekannt und vertraut zu machen. Die steirische Liga
will das
Interesse für zwischenstaatliche Beziehungen wecken, sowie das
Verständnis für
die aktuellen Vorgänge in der Außen- und Weltwirtschaftspolitik
fördern. Daher
tritt die Liga für die Gleichberechtigung der Staaten und das
Selbstbestimmungsrecht der Völker ein. Mit Veranstaltungen,
Informationsschreiben, blogs und einem newsletter strebt die Liga die
Annäherung, Versöhnung und fortschreitende Festigung gegenseitigen
Vertrauens als
Vorbedingungen für das friedliche Zusammensein und für die nachhaltige
Entwicklung zwischen den Völkern an. 2008 initiierte die steirische
Liga eine
mehrteilige Diskussionsreihe zur Rolle der UNO im Leben der
Steirerinnen und
Steirer. Mehr
Informationen: www.uni-graz.at/liga,
liga@uni-graz.at.
Das Europäische Trainings- und
Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC), geleitet
von
Univ.-Prof. Wolfgang Benedek und Ass.-Prof. Renate Kicker,
führt
Trainings- und Ausbildungsprogramme in den Bereichen
Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Österreich und anderen
Ländern durch.
Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt des ETC liegt in der Erarbeitung und
Durchführung
zielgruppenspezifischer Aus- und Weiterbildungsprogramme in diesen
Bereichen. Durch Vortragsreihen und Veranstaltungen kann darüber
hinaus
auch eine breitere Öffentlichkeit für menschenrechtliche Themen
sensibilisiert
werden. Ein geographischer Schwerpunkt der Tätigkeit ist Südosteuropa,
ein
inhaltlicher Schwerpunkt das Konzept der ‚menschlichen Sicherheit’.
Dazu tritt
die Erstellung, Sammlung und Dokumentation einschlägiger
Lehrmaterialien,
Beratungstätigkeit in Kooperation mit lokalen Partnern, die
Schaffung
eines Pools in- und ausländischer Experten in den Bereichen
Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Einbeziehung junger
AkademikerInnen
- insbesondere aus Südosteuropa - in Form von
Praktika und die Vernetzung und Kooperation mit einschlägigen
Institutionen im In- und Ausland, v.a. mit universitären
Menschenrechtszentren
in Südosteuropa. Durch die Teilnahme an internationalen
Forschungsprojekten und die Durchführung eigener Projekte wird,
aufbauend auf die an der Universität Graz vorhandene Expertise und
bestehende internationalen Kontakte, Grundlagenforschung
betrieben.
Das ETC
unterstützt auch den Menschenrechtsbeirat im Innenministerium. Es
koordiniert ein Netzwerk universitärer Menschenrechtszentren in
Südosteuropa und die Aktivitäten im Rahmen des Projekts ‚Graz,
erste europäische
Menschenrechtsstadt’ und fungiert als Geschäftsstelle des
Menschenrechtsbeirates
der Stadt Graz. Das Zentrum hat eine Kooperationsvereinbarung mit
der Universität
Graz und wird von der Stadt Graz, dem Land Steiermark,
Bundesministerien
sowie internationalen Gebern unterstützt. Gleichzeitig wird durch
die
Teilnahme an internationalen
Forschungsprojekten
und eigenen Projekten auch die nötige Grundlagenforschung
betrieben, wobei
auf die an der Universität Graz vorhandene Expertise und
bestehende internationalen
Kontakte aufgebaut werden kann. Weitere
Informationen: www.etc-graz.at,
office@etc-graz.at.
World University Service (WUS)
Austria wurde von Mitgliedern des Instituts für Völkerrecht
und Internationale Beziehungen im Jahr 1983 als österreichischer
Zweigverein von WUS International gegründet. Seither haben das Institut und seine Mitglieder sich aktiv an
Projekten, etwa in El Salvador, Südafrika, Uganda und Indien,
zugunsten des
Rechts auf Bildung beteiligt und dabei auch international viele
Kontakte
aufgebaut. Die von Univ.Prof. Wolfgang Benedek geleitete Organisation
hat sich
seit den kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien
zu einer
Hilfsorganisation für die Bildungskooperation mit Südosteuropa
entwickelt.
Seit 1994 wurden umfangreiche Kooperationsprojekte insbesondere mit
Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kosovo, Mazedonien
etc.
durchgeführt, die mit der Einrichtung von Büros in Sarajewo,
Podgorica,
Belgrad und Prishtina verbunden waren. Eine enge Kooperation besteht
auch hinsichtlich
von Tempus-Projekten, deren finanzielle, teilweise auch inhaltliche,
Seite
von WUS Austria für die Universität Graz durchgeführt wird. Derzeit
laufen ein
sogenanntes ‚Brain Gain’-Programm, ein ‚Course Development’-Programm,
ein
‚Centre of Excellence’-Programm, ein akademisches Informationsnetzwerk
für
Südosteuropa, die jährliche ‚Balkan Case Challenge’ mit der
Schlussveranstaltung in Wien und mehrere andere Projekte. Mit der
Unterstützung
der Ostzusammenarbeit des Österreichischen Außen- und
Bildungsministeriums
konnten auch Innovations- und Kompetenzzentren in Sarajewo
(ACCESS) und
Banja Luka (EXIT) aufgebaut werden. Mehr Informationen: www.wus-austria.org, office@wus-austria.org.SCHE

Dokumentation
Das
Institut
beherbergt, als Depositarbibliothek der Vereinten Nationen, ein
Dokumentationszentrum mit Dokumenten des Sicherheitsrates, der
Generalversammlung, des Menschenrechtsrates etc, und ein
Dokumentationszentrum
der Welthandelsorganisation (WTO), das alle offiziellen Publikationen
der WTO
sowie die Panelberichte u.a. enthält.

Tätigkeitsberichte
In jährlichen
Tätigkeitsberichten informiert das Institut für Völkerrecht und
Internationale
Beziehungen über die Aktivitäten und Publikationen seiner
MitarbeiterInnen.
ERASMUS PROGRAMM
Das
Institut für Völkerrecht und
internationale Beziehungen beteiligt sich am ERASMUS-PROGRAMM der
Europäischen Union (Schwerpunkt: internationales und öffentliches
Recht):
ERASMUS-Koordination am Institut:
Elisabeth HOFFBERGER, Tel.0316/380 3413, Dienstag, 12.00 - 14.00 Uhr
Email: elisabeth.hoffberger(at)uni-graz.at
I. STUDIENPLÄTZE
gibt
es z.B. an folgenden Universitäten:
- Universiteit
Gent (Belgien)
- Aarhus
Universitet (Dänemark)
- University of Lapland, Rovaniemi (Finnland)
- Université de Bretagne Occidentale, Brest (Frankreich)
- Aristoteleio Panepistimio Thessaloniki (Griechenland)
- Università degli Studi di Catania (Italien)
- Università degli Studi di Foggia (Italien)
- Università degli Studi di Genova (Italien)
- Università degli Studi di Milano-Bicocca (Italien)
- Università degli Studi di Padova ‘Il Bo‘ (Italien)
- Università degli Studi di Parma (Italien)
- Università degli Studi di Siena (Italien)
- Università degli Studi di Udine (Italien)
- Universiteit
Utrecht (Niederlande)
- University
of Örebro (Schweden)
II.
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zuerkennung eines ERASMUS-Studienplatzes
wird vom Nachweis der Erfüllung folgender Kriterien abhängig gemacht:
- Studium an
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität
Graz.
- Positive
Absolvierung des ersten Studienabschnitts sowie idealerweise
zweier Kernfächer des zweiten Studienabschnitts.
- Kenntnis
der Sprache des Gastlandes. In bestimmten Fällen (für Aarhus, Athen,
Bergen, Den Haag, Gent, Örebro, Rovaniemi, Thessaloniki und Utrecht)
genügt auch der Nachweis sehr guter Englischkenntnisse.
- Ein
insgesamt guter bisheriger Studienerfolg, ein bereits fortgeschrittenes
Studium, Engagement im Völkerrecht und/oder Auslandserfahrungen sind
bei der Bewerbung hilfreich und werden bei mehreren Bewerbungen um
einen Studienplatz als zusätzliche Entscheidungskriterien herangezogen.
- Bei
Plätzen, für die ein zehnmonatiger Aufenthalt vorgesehen ist, werden
Bewerbungen für ein ganzes Studienjahr bevorzugt. Ausnahmen sind nur in
begründeten Fällen möglich. An der Universität in Brest können aus
studienorganisatorischen Gründen aber jedenfalls nur Bewerbungen für
das ganze Studienjahr oder für das Wintersemester berücksichtigt
werden.
- Die Plätze
an der Universität in Gent können nur an Studierende vergeben werden,
die entweder (a) über sehr gute Niederländischkenntnisse verfügen oder
(b) sich bis zum Antritt des ERASMUS-Aufenthalts im dritten
Studienabschnitt befinden und über sehr gute Englischkenntnisse
verfügen, da dort für englischsprachige ERASMUS-Studierende nur
Master-Kurse angeboten werden.
III. ABLAUF DER BEWERBUNG
IV. ART UND INHALT DER
BEWERBUNG
Bewerberinnen und Bewerber um einen
ERASMUS-Studienplatz richten bitte ein Schreiben an Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr.
Wolfgang Benedek,
Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, das im Büro für
Internationale Beziehungen abzugeben ist und aus dem Folgendes hervorgeht:
- Name,
Adresse,
Telefonnummer
und E-Mail-Adresse;
- Begründung
und Motivation
für die Bewerbung;
- der
gewünschte Studienplatz: hier
sollten idealerweise drei
verschiedene Universitäten
gereiht werden;
- die
Dauer des Aufenthalts: als
Anreisetermine gelten allgemein die Monate Oktober bzw. Februar,
sofern der Aufenthalt fünf bzw. sechs Monate dauert und die
Gastuniversität keinen anderen Anreisezeitpunkt empfiehlt; beträgt die
Aufenthaltsdauer neun bzw. zehn Monate, so gilt allgemein der Oktober
als Anreisemonat;
- das
Arbeitsvorhaben in
groben Umrissen: soweit möglich, Angabe der Prüfungen, die an der
Gastuniversität abgelegt, sowie der Vorlesungen, die besucht werden
sollen; auch die Arbeit an einer Diplomarbeit oder Dissertation
ist möglich.
Dem Schreiben sind folgende Unterlagen
beizulegen:
- kurzer
Lebenslauf;
- Studienerfolgsnachweis und
Angabe der bis zur gewünschten Abreise noch bestehenden
Prüfungsvorhaben;
- Kopie
des Ersten Diplomprüfungszeugnisses;
- sofern
vorhanden, jene Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen über
Auslandspraktika, Kursbestätigungen usw.), aus denen die entsprechenden
Fremdsprachenkenntnisse
hervorgehen.
Eine Zurückziehung der Bewerbung ist
innerhalb der Bewerbungsfrist jederzeit durch formlose Benachrichtigung
möglich. Die Nichtinanspruchnahme eines bereits zuerkannten
Studienplatzes ohne
zwingende Gründe ist hingegen unerwünscht. Erfolgt die Absage erst
wenige
Wochen vor Beginn des geplanten Studienaufenthalts, so ist die
Bewerberin oder
der Bewerber für künftige Antragsrunden jedenfalls gesperrt.
V. WEITERE
INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des BIB bzw.
bei Frau Mag. Karin Schwach im Büro für Internationale
Beziehungen: EMail karin.schwach(at)uni-graz.at,
Telefon +43 316 380-2212
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden
Informationen auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen:
www.uni-graz.at/bib.

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